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E-Rechnung im Handwerk: was Pflicht ist, welche Formate zählen und was jetzt zu tun ist
Die E-Rechnung im B2B-Bereich ist keine Zukunftsfrage mehr. Was der Unterschied zwischen PDF und E-Rechnung ist, welche Formate gelten und welche Schritte ein Handwerksbetrieb konkret gehen sollte.
Ein PDF ist keine E-Rechnung
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse anfangen. Eine per Mail verschickte PDF-Rechnung ist eine digitale Rechnung, aber keine E-Rechnung im Sinne der Vorschriften.
Eine E-Rechnung liegt in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vor. Sie kann vom empfangenden System direkt eingelesen und verarbeitet werden, ohne dass jemand Zahlen abtippt oder ein Programm den Text aus einem Bild liest.
Die relevanten Formate
In Deutschland sind zwei Formate maßgeblich, beide entsprechen der europäischen Norm EN 16931:
- XRechnung — ein reines XML-Format, im öffentlichen Auftragswesen etabliert
- ZUGFeRD — ein Hybridformat: eine PDF-Datei, in die die strukturierten Daten eingebettet sind. Für den Menschen sichtbar, für die Maschine lesbar.
Empfangen kommt vor Senden
Die Pflichten sind gestaffelt eingeführt worden: Die Fähigkeit, E-Rechnungen zu empfangen, greift früher und breiter als die Pflicht, selbst welche auszustellen. Für kleinere Betriebe gelten beim Ausstellen längere Übergangsfristen, teils abhängig vom Vorjahresumsatz.
Welche Stufe für den eigenen Betrieb zu welchem Zeitpunkt gilt, hängt an Umsatzgrenzen und Übergangsregelungen und sollte mit der Steuerberatung abgeglichen werden. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Was praktisch zu tun ist
Vier Schritte, die unabhängig von der genauen Frist sinnvoll sind:
- Sicherstellen, dass eingehende E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archiviert werden können
- Mit der Steuerberatung klären, welche Frist für den eigenen Betrieb gilt
- Stammdaten aufräumen — Leitweg-IDs, Steuernummern und Kundendaten müssen korrekt sein, sonst wird die Rechnung technisch abgelehnt
- Den eigenen Rechnungsausgang testen, bevor die Frist greift, nicht danach
ZUGFeRD oder XRechnung: welches Format wann
Beide Formate sind zulässig, und beide erfüllen die europäische Norm EN 16931. Der Unterschied liegt darin, was der Empfänger damit anfangen kann.
XRechnung ist reines XML. Ohne Software ist die Datei für Menschen praktisch unlesbar, dafür ist sie eindeutig und im öffentlichen Auftragswesen gesetzt. Wer an Behörden fakturiert, braucht zusätzlich die Leitweg-ID des Empfängers — fehlt sie, wird die Rechnung technisch abgewiesen, bevor sie jemand sieht.
ZUGFeRD ist ein Hybrid: eine PDF/A-3-Datei, in die dieselben strukturierten Daten eingebettet sind. Der Empfänger sieht ein normales PDF, seine Software liest das XML. Für den B2B-Verkehr mit gemischten Empfängern ist das meist der pragmatischere Weg, weil auch ein Kunde ohne passende Software die Rechnung lesen kann.
Ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Nicht jedes ZUGFeRD-Profil gilt als E-Rechnung. Die schlanken Profile MINIMUM und BASIC-WL enthalten zu wenige Pflichtfelder, um der Norm zu genügen — sie zählen als reine Buchungshilfe. Erst ab dem Profil BASIC beziehungsweise EN 16931 (früher COMFORT) ist die Anforderung erfüllt.
E-Rechnung erstellen: was der Betrieb dafür braucht
Eine E-Rechnung lässt sich nicht in Word bauen und als PDF drucken. Sie entsteht immer aus einem System, das die Felder strukturiert vorhält und daraus gültiges XML erzeugt. Damit verschiebt sich die Arbeit vom Schreiben zum Pflegen der Stammdaten.
Was vorhanden sein muss, bevor die erste E-Rechnung rausgeht:
- Vollständige eigene Stammdaten inklusive Steuernummer oder USt-IdNr.
- Saubere Kundendaten mit korrekter Anschrift, bei Behörden zusätzlich die Leitweg-ID
- Eindeutige, lückenlose Rechnungsnummern
- Positionen mit Menge, Einheit und Steuersatz je Zeile statt als Fließtext
- Ein revisionssicheres Archiv für Ausgang und Eingang
Und Rechnungen an Privatkunden?
Die E-Rechnungspflicht betrifft Umsätze zwischen Unternehmen im Inland. Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht erfasst — für sie bleibt das gewohnte PDF oder der Ausdruck zulässig.
Für viele Handwerksbetriebe heißt das: Beide Wege laufen künftig parallel. Der Betrieb muss E-Rechnungen an Geschäftskunden ausstellen können und gleichzeitig weiterhin lesbare Rechnungen an Privathaushalte schicken.
Das spricht dafür, den Rechnungsausgang von vornherein aus einem System zu bedienen, das beides beherrscht. Zwei getrennte Wege bedeuten zwei Nummernkreise, zwei Archive und zwei Fehlerquellen.
Warum das im Handwerk mehr Arbeit ist als anderswo
Handwerksrechnungen enthalten Abschläge, Nachträge, Skonto, Sicherheitseinbehalte und Positionen aus Aufmaß und Stunden. Diese Struktur muss korrekt in ein maschinenlesbares Format überführt werden.
Wer seine Positionen ohnehin schon sauber am Auftrag führt — Aufmaß, Zeiten, Material —, hat den schwierigen Teil hinter sich. Wer sie aus Zetteln zusammensucht, spürt beim Umstieg vor allem das fehlende Fundament.
Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die verbindliche Umsetzung im eigenen Betrieb ziehe bitte deine Steuerberatung, den Innungsverband oder anwaltlichen Rat hinzu.